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Die Pflegereform im Überblick

Pflegereform 2022 in Österreich

Seit vielen Jahren arbeiten Österreichs Regierungen an einer Pflegereform. Der Ruf danach wurde nicht zuletzt durch die Corona-Krise immer lauter. Nun ist die Reform endlich da und soll schon bald umgesetzt werden. 1 Milliarde Euro soll in den nächsten beiden Jahren in die Pflege fließen. Das kürzlich vorgestellte Maßnahmenpaket der Regierung wurde von Gewerkschaften, betroffenen Organisationen und Wirtschaftskammer weitgehend positiv aufgenommen. Einig ist man sich allerdings darin, dass die finanziell entlastenden Maßnahmen der Reform auch über die bisher verkündete Dauer von 2 Jahren hinausgehen müssen. Weitere Reformen sollen folgen. 

In jedem Fall ist die Pflegereform aber ein großer Schritt in die richtige Richtung, um den Pflegeberuf zu attraktivieren und Pflegende zu entlasten. Erste Maßnahmen sollen noch vor dem Sommer im Nationalrat beschlossen werden.

Gehaltszuschüsse und Erleichterungen für Pflegepersonal

  • Diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger(inne)n, Pflegeassistent(inn)en und Pflegefachassistent(inn)en wird schon bald ein Bonus zustehen. Dieser Bonus soll monatlich mit dem Gehalt ausgezahlt werden. Pro Jahr soll er etwa ein zusätzliches Monatsgehalt betragen.
  • Ab dem 43. Lebensjahr wird Mitarbeiter(inne)n in Pflegeberufen künftig eine zusätzliche Urlaubswoche zustehen. 
  • Beschäftigte in der stationären Langzeitpflege erhalten pro Nachtdienst zwei Stunden Zeitguthaben. 
  • Für ausländische Pflegekräfte wird der Zugang zur Rot-Weiß-Rot-Karte für Pflegekräfte erleichtert, auch indem deutlich mehr Punkte für abgeschlossene Berufsausbildungen vergeben werden und die Anerkennung ausländischer Ausbildungen erleichtert wird. Ein geplanter Verzicht auf einen erforderlichen Deutsch-Nachweis wird allerdings von mehreren Seiten bemängelt, da es hierdurch zu Qualitätseinbußen kommen könnte. 
  • Der Auslauf der Tätigkeit der Pflegeassistent(inn)en in Krankenanstalten mit 2025 wird gestrichen. Diese dürfen unbefristet weiterarbeiten.
  • Die Kompetenzen von Pflegeassistent(inn)en und Pflegefachassistent(inn)en werden erweitert. Sie dürfen zukünftig auch Spritzen und Infusionen verabreichen.

Änderungen bei der Pflegeausbildung

Mehr Geld wird zukünftig auch in die Pflegeausbildung in Form von Pflegestipendien und Ausbildungszuschüssen gesteckt.

  • Das Pflegestipendium mit zumindest 1.400 Euro pro Monat soll zukünftig allen Personen in einer vom AMS geförderten Pflegeausbildung zustehen. 
  • 600 Euro pro Monat erhalten alle in einer Erstausbildung für einen Pflegeberuf an Gesundheits- und Krankenpflegeschulen und Fachhochschulen. 
  • Auszubildende in Sozialbetreuungsberufen und an berufsbildenden Schulen bekommen 600 Euro für ihre Praktikumszeiten. 
  • Eine eher umstrittene Neuerung ist die Pflegelehre, welche vorerst als Modellversuch durchgeführt wird und auch den Zugang zur Ausbildung zur/zum diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger/in an der Fachhochschule ermöglichen soll. Dieser Vorstoß wird aufgrund der angespannten Personalsituation z.B. vom österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeverband für schwer umsetzbar erachtet. 
  • Die Schulversuche an dreijährigen berufsbildenden mittleren Schulen und fünfjährigen berufsbildenden höheren Schulen für die Ausbildung zur PA/PFA werden ins Regelschulwesen übernommen. Es sollen dadurch weitere Ausbildungsplätze hinzukommen. 
  • Auch die Weiterbildung von bestehenden Pflegekräften soll mittels eines bedingten Rechtsanspruchs auf Weiterbildung in der Arbeitszeit gefördert werden.

Erleichterungen für pflegende Angehörige

  • Finanziell bedeutend für pflegende Angehörige ist der Entfall der Anrechnung der erhöhten Familienbeihilfe auf das Pflegegeld. Dadurch bleibt monatlich mehr Geld übrig. 
  • Für Menschen mit schweren psychischen Behinderungen oder Demenz wird der Erschwerniszuschlag erhöht, wodurch monatlich zusätzlich 20 Stunden für die Pflege zur Verfügung stehen. 
  • Ab Pflegestufe 4 soll eine jährliche Pflegegeld-Sonderzuwendung von 1.500 Euro für pflegende Angehörige ausgezahlt werden. 
  • Die Option des kostenlosen Angehörigengesprächs wird auf fünf Gesprächs­termine erweitert. 
  • Pflegekurse werden gefördert. 
  • Der Rechtsanspruch auf Pflegekarenz soll von einem auf drei Monate erhöht werden. 
  • Die unselbstständige 24-Stunden-Pflege soll attraktiviert werden.

Weitere Pflegereformen sollen kommen.

Mit der “Pflegemilliarde” ist es nicht getan. Pflegeberufe müssen langfristig attraktiv bleiben, also über die 2 Jahre der Pflegereform hinaus, um mehr junge Menschen, Umsteiger/innen und Wiedereinsteiger/innen für den Beruf zu begeistern. Auch an der Personalbemessungsgrundlage werden zukünftig Änderungen gefordert, damit bestehendes Personal entlastet wird und eine stetige qualitativ hochwertige Versorgung gesichert ist.