Wenn jemand seinen Alltag nicht mehr ohne Hilfe bewältigen kann, dann ist immer die Frage, welche Form der Pflege nötig und gewünscht ist. Bei der Pflege zu Hause übernehmen oft Angehörige den großen Teil der Pflegearbeit. Die psychische und körperliche Belastung ist dabei meist sehr groß. Es gibt auch die Möglichkeit einer 24h Pflege oder einer regelmäßigen Unterstützung durch professionelles Pflegepersonal. Die Aufnahme in ein Pflegeheim ist bei einer höheren Pflegestufe ebenfalls eine gute Möglichkeit für eine durchgängige Betreuung.
Pflegestufen in Österreich
Die Entscheidung über die Pflegeform fällt meist schwer. Zwar wünschen sich die Betroffenen oft, zu Hause zu bleiben, nicht immer ist diese Form allerdings ideal, um die Bedürfnisse wirklich abzudecken. Durch die Einordnung in Pflegestufen wird deutlich, wie hoch und wie komplex der Pflegeaufwand für die jeweilige Person ist. Nicht zuletzt ist auch der finanzielle Faktor ein wichtiges Kriterium für die Entscheidung über die Pflegeform. Die Pflegestufe wird in der Regel von einem Arzt festgelegt. Je nach Pflegestufe werden unterschiedliche Beträge vom Staat bezahlt.
Es gibt 7 verschiedene Pflegestufen. Die erste beginnt bei einem Pflegeaufwand von mehr als 65 Stunden pro Monat.
Die 7 Pflegestufen und das Pflegegeld 2023
Stufe 1: (ab 65 Stunden) 175,00 Euro
Stufe 2: (ab 95 Stunden) 322,70 Euro
Stufe 3: (ab 120 Stunden) 502,80 Euro
Stufe 4: (ab 160 Stunden) 754,00 Euro
Stufe 5: (ab 180 Stunden, bei außergewöhnlichem Pflegeaufwand) 1.024,20 Euro
Stufe 6: (ab 180 Stunden, bei zeitlich unkoordinierbaren Betreuungsmaßnahmen) 1.430,20 Euro
Stufe 7: (ab 180 Stunden, wenn keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten möglich sind) 1.879,50 Euro
Das Pflegegeld wird monatlich ohne Abzüge ausbezahlt. Bei einem Krankenhausaufenthalt oder einer Kur ruht das Pflegegeld ab dem 2. Tag des Aufenthalts, wenn die Kosten überwiegend von der Sozialversicherung bezahlt werden. Die Höhe des Pflegegeldes wird jährlich auf Basis des Pensionsanpassungsfaktors angeglichen.
Welche Bedingungen gibt es für eine Aufnahme im Pflegeheim?
Grundsätzlich können Personen ab Pflegestufe 3 in einem Alten- und Pflegeheim aufgenommen werden, wenn der Bedarf vorher abgeklärt wird. Ab Pflegestufe 4 steht die Aufnahme dann außer Streit. Allerdings ist nicht immer sofort auch ein passender Platz verfügbar. Die Wartezeit auf einen Heimplatz kann mehrere Monate betragen, wenn man nur in bestimmten Heimen aufgenommen werden möchte. Schneller geht es, wenn man sich hier nicht festlegt und den ersten verfügbaren Platz nimmt. Pflegebedürftige werden nach Dringlichkeit gereiht.
Auch für Personen mit niedrigerer Pflegestufe gibt es passende Möglichkeiten, z.B. das betreute Wohnen, Heimhilfen oder mobile Pflegedienste.
Wer trägt die Kosten für einen Platz im Pflegeheim?
Die Kosten für einen Platz im Pflegeheim sind sehr unterschiedlich. Zu einem Grundbetrag kommt der jeweilige Pflegeaufschlag basierend auf der Pflegestufe. Zur Deckung der Kosten werden das Pflegegeld, die Pension und das zusätzliche Einkommen der pflegebedürftigen Person herangezogen. Sollte dies nicht ausreichen, dann kommt die Sozialhilfe oder Mindestsicherung für die zusätzlichen Kosten auf. Dem Pflegebedürftigen verbleibt monatlich trotzdem ein geringer Betrag (20% der Pension samt Sonderzahlungen und 10% des Pflegegeldes).
Ehepartner und andere unterhaltspflichtige Angehörige können bei entsprechendem Einkommen zur Mitfinanzierung verpflichtet sein. Die Sozialhilfe holt sich in diesem Fall Teile der Kosten von den Angehörigen zurück. Kinder sind prinzipiell nicht verpflichtet, für die Pflege der Eltern aufzukommen. Vermögenswerte, wie Immobilien oder Bargeld, werden auch nicht herangezogen.